Volksfeste, Jahrmärkte Neumünster
§ 16 Bewerbungen um Standplätze
(1) Standplätze für Volksfeste und Jahrmärkte sind schriftlich bis zum 30.11. eines jeden Jahres für das nachfolgende Kalenderjahr bei der Marktaufsicht zu beantragen. Abweichend hiervon sind die Standplätze für Holstenköste bis zum 01.04 des betreffenden Jahres bei der Marktaufsicht zu beantragen.
(2) Standplätze für den Weihnachtsmarkt sind bis zum 01.08. des Jahres, in dem er stattfindet, bei der Marktaufsicht zu beantragen.
Fachdienst 10 (Allgemeine Ordnungsangelegenheiten)
im Fachbereich 2 (Öffentliche Sicherheit und Ordnung)
Ansprechpartner: Marktmeister
Timo Adrian
Altes Rathaus
Großflecken 63
24534 Neumünster
Zimmer 2.09 (2. Etage)
Telefon: 04321/942-2490
Telefax: 04321/942-2521
(3) Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
a) Angaben über die Betriebseinrichtung und die Ausmaße der benötigten Fläche, b) eine Fotografie oder Zeichnung der Betriebseinrichtung, falls dafür erstmals ein Standplatz bei der Marktaufsicht beantragt wird, c) Angaben über Fahrzeiten und Preise (bei Fahrgeschäften).
(4) Marktbeschicker von Betriebseinrichtungen, die der Bauaufsicht unterliegen, hab dafür die gültigen Prüfbücher spätestens zwei Tage vor Beginn des Marktes bei dem Fachdienst Bauaufsicht der Stadt Neumünster vorzulegen.
Mehr Infos unter http://www.neumuenster.de/cms/index.php?article_id=806
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